
Baumaßnahme in der Spittastraße
Baumaßnahme in der Spittastraße pixabay Ab dem 3. November 2025 werden in der Spittastraße zwischen der Eisenbahnbrücke und der Einfahrt zur Hafenbahn die Bauarbeiten fortgesetzt.
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Brandenburg entscheidet für mehr Katzenschutz
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Brandenburg begrüßen die Entscheidung des Landes Brandenburg für mehr Katzenschutz. Durch Erlass einer Zuständigkeitsverordnung nach Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes bekommen die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, für bestimmte Gebiete Katzenschutzverordnungen zu erlassen, damit Katzen mit Freigang kastriert sowie gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie FINDEFIX registriert werden müssen. Mit einer Kastration soll u.a. der unkontrollierten Vermehrung von frei lebenden Straßenkatzen Einhalt geboten werden.
„Wir haben lange dafür gekämpft, dass Brandenburg die Möglichkeit nutzt, die der Paragraph 13b im Tierschutzgesetz bietet“, kommentiert Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Brandenburg. „Es ist sehr erfreulich, dass die Kommunen nun Verordnungen zum Katzenschutz erlassen können. Erforderlich wäre dies klar in ganz Brandenburg. Schließlich stoppen Katzen nicht unbedingt an den Ortsgrenzen. Wir appellieren daher an alle Kommunen, die Chance zu ergreifen.“ Auch Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, betont die Wichtigkeit von flächendeckenden Kastrationen: „Das Leid der Straßenkatzen, das bei unkontrollierter Vermehrung nicht in den Griff zu bekommen ist, sowie überfüllte Tierheime durch unerwünschten Katzennachwuchs sind keine lokalen, sondern deutschlandweite Tierschutzprobleme. Wir fordern daher eine bundesweite Kastrationspflicht.“
Paragraph 13b im Tierschutzgesetz ermächtigt die Bundesländer, Katzenschutzverordnungen zu erlassen – oder diese Möglichkeit auf die Kommunen im Land zu übertragen. Auf Länderebene gibt es bisher nur in Berlin eine wirksame Verordnung zum Katzenschutz. Beschlossen wurde sie kürzlich zudem für Niedersachsen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die Ermächtigung dafür, Katzenschutzverordnungen zu erlassen – genau wie nun Brandenburg – auf die Kommunen übertragen.
Eine bundesweite Regelung zum Katzenschutz, wie sie der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner aktuellen Katzenschutz-Kampagne „Jedes Katzenleben zählt“ von der Bundesregierung fordert, wäre der effektivste Weg, das Katzenelend in Deutschland zu beenden und Tierheime zu entlasten. Dass sich das Leid der Millionen Straßenkatzen, die alle von unkastrierten Freigängerkatzen abstammen, zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland entwickelt hat, verdeutlicht der Deutsche Tierschutzbund in seinem aktuellen „Katzenschutzreport“.
Der „Große Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes steht unter folgendem Link zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.jetzt-katzen-helfen.de/report
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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