Die Verwaltung informiert, dass die Meldungen
über versicherungspflichtige Schadensfälle durch den Sturm, z. B. durch
umgefallene Bäume oder herabgefallene Äste von städtischen Bäumen an
Gebäuden, Zäune, Garagen, Autos oder anderen privaten Sachgegenständen
an versicherung@stadt-brandenburg.de zu melden ist.
In der Meldung enthalten sein sollen:
Was ist passiert ? (mit Bildern/Fotos)
Wie ist es passiert ?
Wo ist es passiert ? (genauer Schadensort mit Straße und Hausnummer).
Wer meldet den Schaden ? (Kontaktdaten)
Was will der Bürger ? (Angabe, welcher Schaden genau ersetzt werden soll).
Die
Stadt leitet die Schadensmeldung an den städtischen Versicherungsträger
KSA (Kommunaler Schadensausgleich) weiter. Die schriftliche
Eingangsmeldung kommt nicht von der Stadt Brandenburg, sondern vom
Versicherungsträger, welcher die Schadensersatzpflicht prüft.
Der Schaden muss durch den Bürger/Eigentümer/Grundstücksbesitzer auch seiner eigenen Versicherung gemeldet werden.
Das
Schadensobjekt ist durch den Bürger/Eigentümer/Grundstücksbesitzer vor
weiteren Schäden zu schützen, wie z. B. vor Regen oder weitere
herabfallende Äste oder Gebäudeteile.
Quelle: Verwaltung