
„Eine warme Suppe, wärmt nicht nur den Magen“
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Startseite » Blog » Öffentliche Auslegung der Planentwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 37 „Verbrauchermarkt Ziesarer Landstraße/Eigene Scholle“ Brandenburg an der Havel gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
											Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in der Sitzung am 28.06.2023 (Beschluss Nr. 120/2023 und 121/2023) die Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandenburg an der Havel sowie des Bebauungsplanes Nr. 37 „Verbrauchermarkt Ziesarer Landstraße/Eigene Scholle“ Brandenburg an der Havel und die dazugehörigen Entwurfsbegründungen einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der ca. 1,47 ha große Geltungsbereich der Planungen umfasst die im Siedlungsbereich Eigene Scholle gelegene Freifläche zwischen den Kleingartenanlagen Freizeit e.V., Abendfrieden e.V. sowie Buchenweg e.V. und grenzt an die Ziesarer Landstraße (vgl. Kartenausschnitt).
Es wird die geplante Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelverbrauchermarktes (Vollsortimenter) verfolgt mit dem Ziel der Verbesserung der Nahversorgung des Wohngebietes Eigene Scholle. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt dafür die Ausweisung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes wird mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen.
Auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse werden die Planentwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 37 „Verbrauchermarkt Ziesarer Landstraße/Eigene Scholle“ mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie nach Einschätzung der Stadt wesentliche, bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI – Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage während folgender Zeiten:
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung zusätzlich über das Internetportal der Stadt Brandenburg an der Havel und im zentralen Landesportal beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zugänglich gemacht und können unter nachfolgenden Links eingesehen werden.
https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung
http://bauleitplanung.brandenburg.de bzw. https://www.uvp-verbund.de/bb
Während der Auslegungsfrist können darüber hinaus Stellungnahmen schriftlich per Post (Stadt Brandenburg an der Havel, FB Stadtplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel), per Fax ((03381) / 58 61 04) oder in sonstiger Weise in geschriebener Form per E-Mail an bauleitplanung@stadt-brandenburg.de bzw. während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift bei oben genannter Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Terminabstimmungen sind unter der Tel-Nr.: (03381) / 58 61 15 bzw. (03381) / 58 61 19 möglich. Zusätzlich besteht während eines vereinbarten Termins die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 5 Abs.1 BbgDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und als Download zur Verfügung steht. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie im Verfahren keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Quelle: Verwaltung

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