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Aktionstag „Kita-Kollaps“ – das Land unterstützt die Zuständigen bei der Kindertagesbetreuung vielfältig - Bis 2024 führt das Land die komplette Beitragsfreiheit für die Betreuung der 3- bis 6-Jährigen ein
Eltern von Kita-Kindern, Erzieherinnen und Erzieher sowie einzelne Kita-Träger wollen mit unterschiedlichen Aktionen auf den – aus ihrer Sicht – drohenden Kollaps der Kindertagesbetreuung in Brandenburg aufmerksam machen.
Im Land Brandenburg gibt es derzeit mehr als 2.000 Kindertagesstätten, rund die Hälfte ist in kommunaler, die andere Hälfte in freier Trägerschaft. Mehr als 190.000 Mädchen und Jungen werden derzeit in Kitas betreut, rund 3.500 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht.
Die Initiatoren des Aktionstages „Kita-Kollaps“ haben auch Forderungen an die Landesregierung, sprich das Jugendministerium (MBJS). Das hat Jugendminister Steffen Freiberg zum Anlass genommen, den Landeskitaelternbeirat und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg zu einem Gespräch einzuladen.
Die Kindertagesbetreuung – in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege – liegt in kommunaler Verantwortung. Das bedeutet: Die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Standortkommunen müssen für ausreichend Kita-Plätze sowie die jeweiligen Träger für das notwendige Kita-Personal sorgen.
Das Land unterstützt die jeweils Zuständigen dabei nach Kräften. Alle eint das gleiche Ziel: Gute Betreuung und Bildung in Kitas. Die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung und die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen sind ein Schwerpunkt der Landesregierung.
Finanzielle Unterstützung
Für eine gute Kindertagesbetreuung nimmt das Land viel Geld in die Hand: 2023 mehr als 682 Millionen Euro und 2024 fast 745 Millionen Euro. Das ist weit mehr als in den Vorjahren. Dies entspricht gegenüber dem Haushalt von 2019 einer Erhöhung in 2023 um fast 153 Millionen Euro und in 2024 um weitere rund 62,5 Millionen Euro.
Personelle Unterstützung
Das Land erhöht sukzessive die Personalbemessung für die Personalausstattung
der Kindertagesbetreuung in Krippen und Kindergärten. Das führt für die Kita-Kinder zu einer noch höheren pädagogischen Qualität und schafft bessere Arbeitsbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte. Bis 2025 ist in der Krippe eine Verbesserung auf 1:4 grundsätzlich vorgesehen, im Kindergarten wurde 2022 auf 1:10 verbessert. Die Kosten in Höhe von rund 150 Millionen Euro pro Jahr trägt das Land.
Reform der Kindertagespflege
Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter (Kindertagespflegepersonen) wird deutlich attraktiver, flexibler und landesweit einheitlich. Das laufende Gesetzgebungsverfahren zu Reform der Kindertagespflege schafft die Grundlagen für mehr Kindertagesbetreuungsplätze, eine größere Angebotsvielfalt, weniger Bürokratie, mehr Rechtsklarheit und eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Eltern. Landesweit einheitlich wird geregelt, welche Anforderungen die Personen in der Kindertagespflege, aber auch die Räume zur Betreuung erfüllen müssen. Künftig wird es zwei bis drei Kindertagespflegepersonen möglich sein, sich in einem Verbund zusammenzuschließen. Als Großtagespflege dürfen sie zusammen bis zu 15 Kinder betreuen.
Unterstützung der Fachkräfteausbildung
Das Land hat in den vergangenen Jahren – gemeinsam mit den Schulträgern – die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher mehr als verdoppelt, bis 2025 auf fast 4.000 Ausbildungsplätze. Denn gute Bildung braucht gute Fachkräfte.
Fachkräftesicherung und -gewinnung trotz Fachkräftemangels
Aktuell wird geprüft, wie die gesetzlichen Regelungen zum Fachkräfteeinsatz in der Kindertagesbetreuung zeitnah so angepasst werden können, dass trotz allgemein zu beobachtenden Fachkräftemangels die Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe flächendeckend weiter mit einem bestmöglichen Qualifikationsniveau der in diesem Bereich tätigen Personen erfüllt werden können.
Unterstützung von Kitas mit besonderen sozialen Herausforderungen
Mit dem Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ werden jährlich mehr als 120 Einrichtungen, die besondere soziale Herausforderungen zu meistern haben, mit 125 zusätzlichen Fachkräften ausgestattet. Kinder, die es am dringendsten brauchen, erhalten so besondere Unterstützung. Kosten: jährlich 6,5 Millionen Euro.
Unterstützung der Eltern
Bis 2024 führt das Land die komplette Beitragsfreiheit für die Betreuung der 3- bis 6-Jährigen ein. Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung ist schon seit 2018 beitragsfrei, das vorletzte wird es ab 1. August dieses Jahres sein, die komplette Bei
tragsfreiheit kommt zum 1. August 2024. Das kostet jeweils rund 33 Millionen Euro pro Jahr. Das Gesetz befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.
Die Beitragsfreiheit wurde zum 1. Januar 2023 im Zuge des Brandenburg-Pakets 2023-2024 auf alle Familien mit einem jährlichen Haushalts-Nettoeinkommen bis 35.000 Euro ausgeweitet, der Höchstbetrag für Familien bis 55.000 Euro Einkommen sozialverträglich gedeckelt. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2024. Somit sind in dieser Zeit rund die Hälfte der Eltern komplett beitragsfrei gestellt. Und für ein weiteres Drittel der Eltern ist der Kita-Beitrag gedeckelt. Kosten: rund 116 Millionen Euro.
Übrigens: Im Land Brandenburg ist die Elternbeteiligung gesetzlich verankert, das Jugendministerium hat für Kita-Eltern die Grundlage einer Vertretung auf der Kreis- und Landesebene geschaffen. Damit gehört Brandenburg zu den acht Bundesländern, in denen es eine landesweite gesetzlich legitimierte Elternvertretung in Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung gibt.
Weitere Informationen:
Kindertagesbetreuung in Brandenburg
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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