Tanznachmittag im Bürgerhaus Hohenstücken am 30. April 2024
Tanznachmittag im Bürgerhaus Hohenstücken am 30. April 2024 © BAS, Tino Haberecht Am 30. April 2024 findet im Bürgerhaus Hohenstücken in der Walther-Ausländer-Straße 1 der
Startseite » Blog » Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 – 2028 – Bewerbung bis 31. März 2023 einreichen – per Online-Formular oder postalisch
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Insgesamt werden im Amtsgerichtsbezirk Brandenburg an der Havel 31 Jugendschöffen/innen benötigt (3 Jugendhauptschöffen/innen für die Strafkammern des Landgerichts Potsdam, 16 Jugendhauptschöffen/innen für das Amtsgericht Brandenburg an der Havel, 12 Jugendersatzschöffen/innen für das Amtsgericht Brandenburg an der Havel). Davon sind für den Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes Brandenburg an der Havel insgesamt 15 Jugendschöffen/innen (8 Frauen, 7 Männer) zu benennen.
Die Stadt Brandenburg an der Havel sucht daher insgesamt 15 Schöffen (8 Frauen und 7 Männer), die am Amtsgericht bzw. Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel soll doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Anforderungen an die Jugendschöffen/innen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Bewerbungsunterlagen
Interessenten und Interessentinnen für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis zum 31. März 2023 per Online-Formular bewerben oder ihre Bewerbungsunterlagen (PDF) postalisch oder per E-Mail an den Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel, Wiener Str. 1 in 14772 Brandenburg an der Havel, E-Mail: jugendamt@stadt-brandenburg.de, senden.
Weiterführende Informationen zum Amt eines Schöffen und dem Bewerbungsprozess finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Quelle: Verwaltung
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