Einer Weiterbeschäftigung ukrainischer Kriegsflüchtlinge steht die ursprünglich bis zum 4. März 2024 erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht im Wege
Einer Weiterbeschäftigung ukrainischer Kriegsflüchtlinge steht die ursprünglich bis zum 4. März 2024 erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht im Wege Oberbürgermeister Steffen Scheller Im Laufe der vergangenen Wochen