Automatische Nachzahlung höherer Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Um Zahlungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) pünktlich zum 1. des Monats bei den Leistungsempfänger*innen auf dem Konto zur Verfügung zu stellen, bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs.

Aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage musste der Zahllauf zum 01.01.2023 bereits jetzt veranlasst werden, obwohl der Gesetzgeber die geplanten Änderungen der Regelsätze noch nicht veröffentlicht hat. Die Zahlung zum 01.01.2023 erfolgt deshalb in der derzeit gesetzlich festgelegten Höhe.

Der Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit weist darauf hin, dass mögliche Nachzahlungsansprüche automatisch und ohne weiteres Handeln der Leistungsempfänger*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Januar 2023 nachgezahlt werden, sofern die neuen Regelungen zum 01.01.2023 rechtswirksam werden.

Aufgrund des damit verbundenen erheblichen Arbeitsaufwandes bittet die Sozialverwaltung auf Nachfragen zu verzichten.

Quelle: Verwaltung

 

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