Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel


Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen © Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters

Ab 29. Oktober 2025 muss das Hausgeflügel in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel im Stall bleiben. Es besteht eine allgemeine Stallpflicht, die per Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 (Amtsblatt Nummer 22) angeordnet ist.

Die Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone (TS-Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2025) bleiben zusätzlich bestehen.

Das Veterinäramt bittet um Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel, Greifvögeln oder Krähen auf dem Stadtgebiet, da diese Tiere an der Geflügelpest (Vogelgrippe) verstorben sein könnten. Die Meldungen nimmt das Veterinäramt oder die Leitstelle der Feuerwehr entgegen und gibt weitere Informationen zur Bergung.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters

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