Kinderpornografie: Tatverdächtige in Brandenburg überwiegend minderjährig


Die Rechtsanwältin Gesa Gräfin von Schwerin klärt Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte über Rechte und Pflichten im digitalen Raum auf. (Foto: Anne Domdey)

Land Brandenburg – Im vergangenen Jahr häuften sich in Brandenburg Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In der überwiegenden Zahl der Fälle von Kinderpornografie sind nicht nur die Opfer, sondern auch die Tatverdächtigen minderjährig. Kriminalbeamte und eine Rechtsanwältin fordern dringend umfassende Präventionsarbeit.

 

Alarmierende Zahlen in der kürzlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Brandenburg 2025: Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung stiegen um 18,5 Prozent auf 3.344 Fälle. Bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte gab es eine Zunahme um 45 Prozent. Überwiegend waren bei diesen Fällen Minderjährige tatverdächtig.

 

Christoph Wenzlaff, Landesvorsitzender Brandenburg im Bund deutscher Kriminalbeamter, fordert: „Repression allein wird das Problem nicht lösen. Wir brauchen eine flächendeckende Präventionsoffensive an Schulen.“

 

Der Landespräventionsrat beim Innenministerium Brandenburg hat im vergangenen Jahr begonnen, Projekte zur Prävention von Cybermobbing an Schulen finanziell zu ermöglichen – „hervorragend, aber aufgrund begrenzter Mittel leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Rechtsanwältin Gesa Gräfin von Schwerin aus dem Landkreis Barnim. Sie klärt seit 20 Jahren zu diesem Themenkomplex an Schulen auf.

 

Auch Elfjährige haftbar

 

Mit Blick auf Art und Umfang des Problems und der Gefährdung junger Menschen wäre laut der Rechtsanwältin eine Prävention in Schulen für alle Minderjährigen ab Grundschule sowie für Eltern und Lehrkräfte erforderlich. „Und zwar dringend und umfassend“, sagt sie.

 

Schülerinnen und Schüler müssten nicht nur lernen, was strafbar ist, sondern auch, was sie anderen mit ihren Taten antun. Oftmals ginge es bei Kinderpornografie um die Verbreitung von Nacktbildern von unter 14-jährigen Mitschülerinnen und -schülern. Was viele nicht wüssten: „Kinder und Jugendliche sind auch schon unter 14 Jahren zivilrechtlich verantwortlich.“

 

Den meisten Eltern sei das nicht bekannt, sodass sie es ihren Kindern nicht vermitteln können. Gesa Gräfin von Schwerin sagt: „Auch Elfjährige können bereits für die Verbreitung eines Nacktbildes von Mitschülerinnen und -schülern zivilrechtlich haften und zu erheblichen Vertragsstrafen, Schmerzensgeldforderungen und Anwaltskosten herangezogen werden. Eltern haften nicht für ihre Kinder, und Urteile sind 30 Jahre gültig.“

 

Mit ihrer Aufklärungsarbeit zu allen rechtlichen Aspekten digitaler Gewalt erreichte die Rechtsanwältin von 2014 bis 2025 laut eigenen Angaben rund 300.000 Schülerinnen und Schüler bundesweit. „Junge Menschen werden mit diesem Wissen in ihrer Selbstwirksamkeit und Resilienz gestärkt; es hält davon ab, Täter zu werden.“

 

ZUR PERSON / ZUM SOZIALUNTERNEHMEN

Rechtsanwältin Gesa Gräfin von Schwerin 
leistet Präventionsarbeit gegen digitale Gewalt. Mit Vorträgen und Webinaren klärt sie Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte zum Recht in der digitalen Welt auf. 2023 gründete sie zu diesem Zweck das Sozialunternehmen „Law4school“, beschäftigt mittlerweile zwei Vollzeitkräfte und hat mit ihrem Projekt bereits über 300.000 Menschen erreicht (Stand Ende 2025). Im Rahmen seiner Kampagne „Nicht meckern, machen“ zeichnete der NDR Gesa Gräfin von Schwerin für ihr Engagement aus. 2018 erhielt sie den EMOTION Award in der Kategorie „Soziale Werte“ sowie 2011 den Landespräventionspreis Mecklenburg-Vorpommerns für ehrenamtliches Engagement im Bereich Gewaltprävention. Ihre präventive Aufklärungsarbeit startete Gräfin Schwerin 2007, nachdem sie als Rechtsanwältin in einem sie schockierenden Fall von Cybermobbing mandatiert war.

www.law4school.de

Quelle: © Law4school GmbH

 

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