Ohne Versicherung dafür mit Haftbefehl


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Polizisten des Brandenburger Polizeireviers kontrollierten am Dienstagnachmittag den Fahrer eines E-Rollers. An dessen Gefährt war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Im Rahmen der Kontrolle konnte 29-jährige Mann auch keinen Versicherungsnachweis für den Roller vorweisen.

Bei der anschließenden Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag, weil eine Geldstraße nicht beglichen wurde. Ein Freund des Mannes konnte dann die geforderte Summe vor Ort begleichen, so dass dieser anschließend wieder aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden konnte. Die Polizei hat dem Mann jedoch die Weiterfahrt untersagt und Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Quelle: Polizeidirektion West


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