
Ablesung der Strom-, Gas- und Hauptwasserzähler beginnt
Ablesung der Strom-, Gas- und Hauptwasserzähler beginnt © StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG Die BDL startet in diesen Tagen im
Startseite » Blog » Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 bei einer Wildgans – Veterinäramt ruft Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf
Bei einer verendeten Graugans, die in der vergangenen Woche im Bereich der Stadtmarina in 14770 Brandenburg an der Havel gefunden wurde, wurde das Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen. Der Erstbefund des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) wurde inzwischen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor bestätigt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Brandenburg an der Havel weist darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) um eine hochansteckende Tierseuche handelt, die insbesondere für Haus- und Wildgeflügel erhebliche Risiken birgt. Eine Übertragung auf den Menschen ist äußerst selten, kann aber bei engem Kontakt zu infizierten Tieren nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Aufstallungspflicht: Sollte sich die Seuchenlage verschärfen, kann eine Stallpflicht erforderlich werden. Überprüfen Sie die Unterbringungsmöglichkeiten für Ihr Geflügel. Die Pflicht zur Aufstallung wird dann per Allgemeinverfügung erlassen.
Das Virus der aviären Influenza H5N1 tritt in Deutschland in der Wildvogelpopulationen auf und kann vor allem in den Herbst- und Wintermonaten durch wandernde Wildvögel verbreitet werden. Einzelne Funde bei Wildvögeln gelten als Warnsignal, dass das Virus in der Region zirkuliert.
Tot aufgefundene Wasser- oder Greifvögel sollten nicht berührt, sondern dem Veterinäramt oder der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet werden, damit diese zur Untersuchung eingeschickt werden können.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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