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Bebauungsplan Nummer 39 „Bildungscampus Wiesenweg“ – Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 39 „Bildungscampus Wiesenweg“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 39 liegt ca. 500 m westlich der historischen Innenstadt von Brandenburg an der Havel, im Stadtteil Neustadt. Das Plangebiet erstreckt sich südlich des Wiesenwegs und westlich des Sportplatzes mit dem angrenzenden Schulgelände des von Saldern-Gymnasiums. Im Westen reicht der Geltungsbereich bis in die bewaldeten Flächen hinein. Im Süden schließt eine Kleingartensiedlung an das Plangebiet an. In den räumlichen Geltungsbereich einbezogen ist zudem teilweise die öffentliche Straßenverkehrsfläche des Wiesenwegs.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Es umfasst die Flurstücke 57/3, 65/8, 65/10, 74 und 108 in Teilen sowie das Flurstück 53/4 in Gänze (alle Flur 54 der Gemarkung Brandenburg). Die Lage und Abgrenzung des Plangebiets sind in dem beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung 1) dargestellt.
Hinweis: Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nummer 39 umfasst Flächen im Geltungsbereich des seit dem 11.12.2001 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nummer 15 „Freizeit-, Sport- und Ausstellungszentrum am Wiesenweg“.
Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines modernen Bildungsstandortes insbesondere für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Der Bildungsstandort umfasst Schulgebäude, Sport- und Freiflächenanlagen sowie die den Bildungs-, Betreuungs- und Sporteinrichtungen dienenden Nebenanlagen.
Zur Anpassung der geltenden bauplanungsrechtlichen Bestimmungen sowie zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 30 BauGB erforderlich. Im Bebauungsplan erfolgt in der Hauptsache die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Bildungscampus“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Es werden zudem Waldflächen gesichert. Grünflächen grenzen den Bildungsstandort vom Wald ab.
Weitere wesentliche Planungsziele sind:
Der Bebauungsplan Nummer 39 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 39 „Bildungscampus Wiesenweg“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird zusammen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sogenannte Veröffentlichungsfrist)
vom 11. November 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025
auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht und über das Internetportal DiPlanung.
Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung bereitgestellt:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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