Gestohlene Kennzeichen am nicht zugelassenen PKW und dann noch ohne Führerschein und alkoholisiert am Steuer
Nachricht
Gestohlene Kennzeichen am nicht zugelassenen PKW und dann noch ohne Führerschein und
alkoholisiert am Steuer
Freitag, 08.02.2019
In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Brandenburg ein
PKW Fiat auf dem Werdowplatz einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges
stellte sich heraus, dass die Kennzeichen wegen Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Weiterhin gehörten diese Kennzeichen nicht zu dem geführten Fahrzeug. Der PKW war nicht
zugelassen, er zählte als stillgelegt und war somit auch nicht versichert.
Als der 34-jährige Brandenburger Fahrer im Anschluss kontrolliert wurde, stellte sich erst heraus, dass
er alkoholisiert ist und weiterhin, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein
Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,02 Promille, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt
wurde. Der Fahrer muss sich nun wegen Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetzt und Urkundenfälschung verantworten. Wie er zu den Kennzeichen gelangte
wird ebenfalls Bestandteil der kriminalpolizeilichen Ermittlungen sein.
Quelle: Polizei
Bildbeispiel: prspics / Piqza.de
Kommentare